Bayern stellt 2,5 Millionen FFP2-Schutzmasken für Bedürftige kostenlos zur Verfügung. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder an. Damit will die Staatsregierung Härten abfedern, wenn vom 18. Januar an eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt.

Ab kommenden Montag sind einfache Community-Masken, aber auch einfacher medizinischer Mund-Nasen-Schutz, in Bussen, Bahnen und Geschäften im Freistaat verboten. Ziel ist ein noch höherer Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus. Gängiger Mund-Nasen-Schutz kann Experten zufolge andere Menschen schützen, FFP2-Masken schützen – richtig benutzt – auch den Träger selbst.

Die FFP2-Maskenpflicht wird außerdem erst für Jugendliche ab 15 Jahren gelten. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben ausgenommen.

Außerdem kündigte Markus Söder steuerliche Anreize für Firmen an, um mehr Möglichkeiten für Arbeiten im Homeoffice schaffen. „Wir wollen das steuerlich fördern und begünstigen“, sagte er nach Beratungen mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern. Feste Quoten seien dagegen nicht der richtige Weg. Der Freistaat wolle als größter Arbeitgeber vorangehen und einen Anspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten, wo immer dies möglich sei, sagte Söder.

Auch in  Haag werden ab sofort FFP2-Masken an Gemeindebürger verteilt, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

–          Grundsicherung für Arbeitssuchende nachdem SGB II,
–          Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
–          Hilfe zum Lebensunterhalt
–          Kriegsopferfürsorge (KOF)
–          Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Berechtigung ist durch Vorlage eines entsprechenden Bescheides (bitte mitbringen) nachzuweisen.

Die Abgabe erfolgt bis Mittwoch, 27. Januar, jeweils Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.